Wichtiger Hinweis zur Anpassung von Zählerplätzen ab Januar 2024 sowie ab Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue technische Anforderungen für Zählerplätze in elektrischen Anlagen des Niederspannungsnetzes. Die Norm DIN VDE AR-N 4100:2019-04 enthält ergänzende technische Vorgaben, beispielsweise zur gezielten Abschaltung einzelner Stromkreise durch den Netzbetreiber.
Welche Stromkreise sind betroffen?
1. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG
Diese Geräte müssen künftig steuerbar oder abschaltbar sein:
- Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge (Wallboxen)
- Wärmepumpen
- Klimaanlagen
- Speicherheizungen
- ggf. auch Durchlauferhitzer (je nach Netzbetreiber)
2. Steuerung durch den Netzbetreiber
Über eine Steuerbox (z. B. CLS-Box) kann der Netzbetreiber diese Geräte bei Bedarf regeln oder abschalten – z. B. bei Netzüberlastung.
3. Technische Umsetzung im Zählerschrank
- Notwendige Schaltgeräte wie Schütze oder Schalter
- Ansteuerung über separaten Steuerkreis
- Integration der Steuereinheiten (Smart Meter Gateway + Steuerbox) im Zählerfeld oder Zusatzfeld
4. Was bleibt unbeeinflusst?
- Normale Hausverbraucher wie Licht, Steckdosen, Herd etc. bleiben stets versorgt und werden nicht abgeschaltet.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue technische Anforderungen für Zählerplätze in elektrischen Anlagen des Niederspannungsnetzes. Die Norm VDE-AR-N 4101:2024-03 enthält ergänzende technische Vorgaben, beispielsweise zur angepassten Bauform und Ausstattung von Zählerschränken, z. B. mit Platz für das intelligente Messsystem (iMSys) und Freiräumen für Kommunikationsmodule.
Diese Vorgaben sind besonders im Zuge der bundesweiten Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) relevant. Sie betreffen nicht nur Neubauten, sondern auch bestehende Anlagen, wenn:
- ein Zählerwechsel,
- eine Erweiterung oder
- eine Erneuerung der Anlage erfolgt.
Was ändert sich konkret?
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Angepasste Bauform und Ausstattung von Zählerschränken, z. B. mit:
- Platz für das intelligente Messsystem (iMSys)
- Freiräume für Kommunikationsmodule
- Einhalten normgerechter Einbaumaße sowie der technischen Mindestanforderungen (TMA) Ihres Netzbetreibers
- Aktuelle Sicherheits- und Brandschutzauflagen müssen erfüllt sein
Bestandsanlagen: Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung für eine normgerechte Anpassung oder Erneuerung des Zählerschranks liegt beim Anschlussnehmer – in der Regel also beim Hauseigentümer oder Vermieter.
Nur durch die Einhaltung der neuen Vorgaben kann der gesetzlich vorgeschriebene Einbau intelligenter Messsysteme sichergestellt werden.
Unser Service für Sie
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